Rechtsbehelf

Elektronisches Widerspruchsverfahren


Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Fragen oder Einwände gegen Bescheide der Gemeinde, des Abwasserverbandes oder der Wasserversorgung haben. In einem persönlichen Gespräch oder Telefonat können oft schon viele Unklarheiten beantwortet werden.

Für den elektronischen Widerspruch gilt derzeit folgende Vorgehensweise:

Über das Bayernportal hat der Markt Heimenkirch die Möglichkeit für die Übermittlung von schriftformersetzenden Dokumenten an die Gemeinde, den Abwasserverband Obere Leiblach und den Zweckverband Wasserversorgung Heimenkirch-Opfenbach geschaffen.

Für die Zustellung von schriftformersetzenden Dokumenten ist eine eindeutige Identifikation und somit die vorherige Authentisierung des Absenders erforderlich. 

Voraussetzung für die Anmelde- und Authentisierungsverfahren ist das zentrale Identifizierungskomponente

  • der Besitz eines neue Personalausweises mit aktivierter Online-Funktion und der dazu gehörenden PIN
  • Installation der AusweisApp auf dem PC oder Laptop
  • geeignetes Kartenlesegerät und Installation der benötigten Treiber auf dem PC oder Laptop (nach Installation der AusweisApp werden unter Hilfe - Einrichtungsassistent die in Frage kommenden Kartelesegeräte angezeigt)
  • die Eröffnung eines Bürgerkontos mit dem neuen Personalausweis und damit die Einrichtung einer BayernID

Kostenloser Download der AusweisApp und Eröffnung des Bürgerkontos unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/freistaat/register


Weiterer Informationen zur BayernID erhalten Sie auf der folgenden Internetseite: http://bayernid.buergerserviceportal.de/bayernid_redaktion-2.html


Für die Widerspruchseinlage in elektronischer Form klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link: http://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Gemeinsame
/widerspruchsverfahren/index?caller=54441730585


Selbstverständlich können Sie weiterhin unterschriftsbedürftige Dokumente unterschreiben und sowohl persönlich, per Post als auch per Fax (Fax-Nr. 08385 9213-55) bei der Gemeinde Hergatz