Geodaten, Portal, Grabungsatlas

GDI-BY


Die ressortübergreifende Bereitstellung von Geodaten über eine Geodateninfrastruktur beschäftigt die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer eGovernment-Aktivitäten seit 2003.

Den rechtlichen Rahmen zum Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Bayern legt das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG) fest. Das Gesetz trat am 01.08.2008 in Kraft und dient der Umsetzung der Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.
Diese noch zu schaffende europäische Geodateninfrastruktur stützt sich auf die nationalen Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten.

Das BayGDIG beschränkt sich auf bereits digital vorliegende Geodaten und setzt auf laufende ressortübergreifende Maßnahmen zum Ausbau der GDI Bayern auf und trägt durch eine verbesserte Nutzung von Geodaten auf der Grundlage standardisierter Geodatendienste sowie transparenter Kostenstrukturen und Lizenzbedingungen wesentlich zur Prozessoptimierung in der Verwaltung im Sinne eines modernen eGovernment bei.

Der Auf- und Ausbau der Geodateninfrastruktur in Bayern erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • der Auf- und Ausbau der GDI Bayern ist ein Bestandteil der eGovernment-Strategie der Bayerischen Staatsregierung
  • der Auf- und Ausbau der GDI Bayern erfolgt unter Beachtung internationaler Standards und Normen für die Bereitstellung digitaler Geodaten
  • der Auf- und Ausbau der GDI Bayern beruht auf Freiwilligkeit und enger Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft
  • die GDI Bayern versteht sich als Teil der nationalen GDI-DE und der europäischen Geodateninfrastruktur
  • der Auf- und Ausbau der GDI Bayern erfolgt anhand nutzbringender Pilotanwendungen