Die ressortübergreifende Bereitstellung von Geodaten über eine Geodateninfrastruktur beschäftigt die Bayerische Staatsregierung im Rahmen ihrer eGovernment-Aktivitäten seit 2003.
Den rechtlichen Rahmen zum Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Bayern legt das Bayerische Geodateninfrastrukturgesetz (BayGDIG) fest. Das Gesetz trat am 01.08.2008 in Kraft und dient der Umsetzung der Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft.
Diese noch zu schaffende europäische Geodateninfrastruktur stützt sich auf die nationalen Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten.
Das BayGDIG beschränkt sich auf bereits digital vorliegende Geodaten und setzt auf laufende ressortübergreifende Maßnahmen zum Ausbau der GDI Bayern auf und trägt durch eine verbesserte Nutzung von Geodaten auf der Grundlage standardisierter Geodatendienste sowie transparenter Kostenstrukturen und Lizenzbedingungen wesentlich zur Prozessoptimierung in der Verwaltung im Sinne eines modernen eGovernment bei.
Der Auf- und Ausbau der Geodateninfrastruktur in Bayern erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
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