Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Freilandanlage Schwarzensee" und Flächennutzungsplan-Teiländerung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hergatz hat am 06.02.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu ändern (Aufstellungsbeschluss) und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das geplante Vorhaben der Errichtung einer PV-Freilandanlage im Außenbereich ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ erforderlich.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Hergatz stellt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs für das Plangebiet „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern und die Darstellung an die geplante Nutzung einer „Sonderbaufläche“ anzupassen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung umfasst eine Fläche von ca. 0,35 ha, mit der nördlichen Teilfläche des Flurstückes Nr. 611.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf den im Lageplan vom 06.02.2023 umrandeten Bereich.
Ziel und Zwecke der Planung:
Der Vorhabenträger – Manfred Gelle, Schwarzensee 5 in 88145 Hergatz - möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und beabsichtigt auf den nördlich angrenzenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen, dringend benötigte Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung für die Eigenversorgung zu errichten.
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Bayerischen Klimaschutzgesetz verankerten Ziele zu erreichen. Neben einem starken Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen ist daher auch ein Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erforderlich.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sah bis 2017 für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vor. Mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung haben die Länder Bayern und Baden-Württemberg von einer Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert.
Um für die Stromeinspeisung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes „PV-Freilandanlage Schwarzensee“ erforderlich.
Mit der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage kann somit ein wesentlicher Beitrag zu einer künftigen regenerativen Versorgung mit dringend benötigter elektrischer Energie erfolgen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage im Rathaus der Gemeinde Hergatz, Salzstraße 18 in 88145 Hergatz vom 06.03.2023 bis 31.03.2023 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.
Elektronische Information:
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen können im genannten Zeitraum über die Homepage der Gemeinde Hergatz unter https://www.hergatz.de eingesehen werden.
Hergatz, den 03.03.2023
gez. Oliver-Kersten Raab
Erster Bürgermeister