Ausstellung für unter 24-jährige: 27,60 €
Ausstellung für ab 24-jährige: 46,00 €
vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Aufnahme digitales Passbild: 6,00 €
Ausstellung für unter 24-jährige: 37,50 €
Ausstellung für ab 24-jährige: 70,00 €
vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Aufnahme digitales Passbild: 6,00 €
Expresspass für unter 24-jährige: 69,50 €
Expresspass für ab 24-jährige: 102,00 €
Meldebescheinigung: 5,00 €
Führungszeugnis: 13,00 €
Führerscheinbearbeitung: 5,00 €
Melderegisterauskunft: 10,00 €
Kopie: 0,25 €
Müllsack: 2,40 €
Gewerbean-, um- und -abmeldung: 30,00 €
Gestattungen: 25,00 €
Sperrzeitverkürzung pro Stunde: 20,00 €
Beglaubigung: 5,00 €
Personenstandsurkunden, Beglaubigte Abschrift aus den früheren Standesamtsregistern, Auskunft aus einem Personenstandsregister oder Gewährung der Einsicht in einen Registereintrag: 12,00 €
Anmeldung einer Eheschließung
- nach deutschen Recht: 55,00 €
- nach ausländischem Recht erhöht sich die Gebühr je Eheschließenden um: 30,00 €
Kirchenaustritt: 25,00 €
Bescheinigung über Kirchenaustritt: 10,00 €
Namensrechtliche Erklärung: 30,00 €
neue Entgeltordnung (Gebührenanpassung 01.09.2026):
siehe Ortsrecht oder Kindertagesstätte
1. Hund: 60,00 €
2. Hund: 110,00 €
jeder weitere Hund: 130,00 €
Kampfhund: 800,00 €
Einzelgrab (2 Grabstellen): 96,84 €
Doppel- (Familien-)grab (4 Grabstellen): 126,51 €
Mehrfachgrab (6 Grabstellen): 170,32 €
Kindergrab: 72,82 €
Sternkindergrab: 72,82 €
Urnenerdgrab (2 Grabstellen): 86,95 €
Urnennische (2 Grabstellen): 140,02 €
Baumgrab (2 Grabstellen): 97,83 €
für die Grabherstellung
Normaltiefe: 1.219,75 €
mit Tieferlegung: 1.398,25 €
Kinder- und Sternenkindergrab (Personen unter 10 Jahren): 535,50 €
Urnengrab: 297,50 €
Tot- und Fehlgeburten: 416,50 €
Grasmatte zur Dekoration (für Erdcontainer): 65,45 €
Grundgebühr für die Bestattung: 112,00 €
Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle (je Tag): 100,00 €
Gebühren für die Aufbewahrung einer Urne in der Leichenhalle (je Tag): 100,00 €
Gebühr für das Abräumen eines Grabes: 390,00 €
Für sonstige Leistungen, die in der Friedhofsgebührensatzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen.
Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.
Der Stundensatz hierfür beträgt 46,00 €.
Genehmigung von Grabmalen: 25,00 €
Umschreibung einer Graburkunde: 25,00 €
Allgemeine Verwaltungsgebühr: 25,00 €
Verwaltungsgebühren die hier nicht festgelegt sind, werden einer vergleichbaren Gebühr entsprechend erhoben; insbesondere sind die Leistungen nach Art, Zeit und Beanspruchung der gemeindlichen Verwaltung zu berücksichtigen.
Grundsteuer A: 390 %
Grundsteuer B: 390 %
Gewerbesteuer: 360 %