Bundesfreiwilligendienst

BFD in Hergatz


Den Bundesfreiwilligendienst gibt es jetzt schon seit 10 Jahren. Er bietet rund 35.000 Menschen pro Jahr die Chance zu einem freiwilligen Engagement.

Ob Mann oder Frau, ob Jung oder Alt - jeder und jede ist eingeladen, sich für das Gemeinwohl zu engagieren.

Freiwilliges Engagement lohnt sich nicht nur für die Gesellschaft. Freiwillige sammeln wertvolle Lebenserfahrungen, gewinnen Einblicke in neue Arbeitsbereiche, können sich beruflich orientieren und finden Bestätigung dort, wo sie gebraucht werden.

Wer kann mitmachen?

Alle, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, können sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) tätig werden.

Wo kann ich mich engagieren?

Mit Kindern spielen, Senioren aus der Zeitung vorlesen, Biotope pflegen oder Jugendlichen ein Museum oder Theater nahebringen: die Einsatzmöglichkeiten sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Neben Tätigkeiten im sozialen oder ökologischen Bereich gibt es Plätze im Be­reich Kultur, Integration oder Sport. Als Freiwilliger oder Freiwillige brauchen Sie keine fachliche Ausbildung. Sie übernehmen Aufgaben, die über die Kernleistungen der gemeinwohlorientierten Einsatzstelle hinausgehen.

Wie finde ich eine Einsatzstelle?
  • Ins Internet auf die Seite www.bundesfreiwilligendienst.de gehen.
  • Dort in der Börse nach interessanten freien Plätzen suchen oder auch die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer fragen.
  • In der Einsatzstelle melden, einen Termin für ein Kennenlerngespräch vereinbaren.
  • Falls es passt: Vertrag unterschreiben und loslegen.


Also direkt informieren Infomaterial und jetzt anmelden unter www.bundesfreiwilligendienst.de

Kontakt:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Sibille-Hartmann-Str. 2-8,
50969 Köln

Servicetelefon: 0221-36730,

Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de,
eMail: info@remove-this.bundesfreiwilligendienst.de

 

Freiwilliger Wehrdienst


Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Die allgemeine Wehrpflicht ist vor 10 Jahren ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsch im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familiennamen, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Gemeinde Hergatz) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.