Standesamt, Soziales, Verkehrswesen, Personalwesen, Gemeinderat,
Aufgabengebiet:
Sie erhalten Anträge auf Wohngeld , Grundsicherung, Sozialhilfe usw., die ans Landratsamt Lindau, Sozialamt, weiter geleitet werden.
Berechnungen und nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Lindau, www.landkreis-lindau.de.
Neu: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Anträge werden dann zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Lindau weitergeleitet.
Weitere Infos erhalten Sie daher auch unter www.landkreis-lindau.de .
Grundsätzlich gilt: Zu allen Angaben, die in einem Antrag gemacht werden, muss ein Nachweis beigefügt werden.
Bei der Beantragung von Wohngeld ist zu beachten, dass bei Gewährung von Leistungen diese ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag eingereicht wurde.
Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Landkreis Lindau
Mit dem von der Bundesregierung gestellten Bildungs-und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen seit diesem Jahr finanziell unterstützt und in vielen Bereichen gefördert werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Leistungsarten.
Wir wollen dazu beizutragen, die Eltern zu unterstützen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen.
Die wichtigsten Informationen und Antragsunterlagen haben wir für Sie zusammengestellt bzw. Sie finden diese auch über die homepage des Landratsamts Lindau unter www.landkreis-lindau.de.
Ansprechpartner in der Gemeinde
Frau Andrea Steffey,
Tel. 08385/ 92 13 43
E-Mail: andrea.steffey@. hergatz.de
Ansprechpartner im Landratsamt
Frau Sylvia Sohler,
Tel. 08382/ 270 199
E-Mail: Sylvia.sohler@ landkreis-lindau.de
von Dienstag bis Freitag.
Antragsberechtigt sind Kinder bzw. die Eltern die
Anspruchsberechtigt sind Kinder und junge Erwachsene,
Das Bildungspaket umfasst 6 Anspruchskomponenten